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Müssen die Rückleuchten beim Lackieren mit Kunststofftönungsspray vorher ausgebaut werden?

Grundsätzlich ist ein nachträgliches Einfärben (Tönen) von Rücklichtern gemäß STVZO nicht gestattet (bitte beachten Sie hierbei die landesspezifischen Zulassungsbestimmungen). Die zu besprühenden Kunststoffteile müssen vor dem Reinigen (mit Silikonentferner) und dem Lackieren (über 15°C Außentemperatur) ausgebaut werden. Durch den Ausbau werden Oberflächenspannungsrisse vermieden.

O.g. Angaben sind ohne Gewähr.

 

Kann das Kunststofftönungsspray wieder entfernt werden?

Zum Entfernen des Kunststofftönungssprays verwenden Sie bitte die spezielle Entfernerlösung (Art.Nr. 2150). Hierzu sollten die zu reinigenden Teile erneut ausgebaut werden (Oberflächenspannung).


O.g. Angaben sind ohne Gewähr.